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   LG Kiel, 25.03.2009 - 5 O 206/08   

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https://dejure.org/2009,11001
LG Kiel, 25.03.2009 - 5 O 206/08 (https://dejure.org/2009,11001)
LG Kiel, Entscheidung vom 25.03.2009 - 5 O 206/08 (https://dejure.org/2009,11001)
LG Kiel, Entscheidung vom 25. März 2009 - 5 O 206/08 (https://dejure.org/2009,11001)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    (Kein) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Mobilfunkverträgen - Wird eine teilbare Leistung während der noch laufenden Widerrufsfrist in Anspruch genommen, besteht kein Schutzbedürfnis des Unternehmers für einen Ausschluss des Widerrufsrechts.

  • openjur.de

    §§ 312d, 307, 355 BGB; § 1 UKlaG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen der §§ 355 Abs. 2, 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB an die in einer Widerrufsbelehrung formulierten Beispielsfälle für ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts; Anforderungen an die Vereinbarkeit der Vorverlagerung des Verlusts des Widerrufsrechts bei ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "klarmobil.de" darf fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist durch seine AGB nicht verkürzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    AGB-Klausel von "klarmobil.de" zum verkürzten Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht unzulässig

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 723 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05

    Zu Verträgen über R-Gespräche

    Auszug aus LG Kiel, 25.03.2009 - 5 O 206/08
    Dieser Auffassung steht auch nicht das Urteil des BGH vom 16.3.2006 entgegen (NJW 2006, 1971), da es sich in dem dort zu entscheidenden Fall gerade nicht um eine teilbare, sondern um eine unteilbare Dienstleistung (Annahme eines R-Gesprächs) handelte.
  • OLG Frankfurt, 20.08.2008 - 19 U 34/08

    Maklerlohn: Provisionsanspruch bei Wegfall des wirtschaftlichen Zwecks des

    Auszug aus LG Kiel, 25.03.2009 - 5 O 206/08
    Dies ist bei Inanspruchnahme von Mobilfunktelefonleistungen unproblematisch der Fall (so ausdrücklich MüKo-Wendehorst, § 312 d BGB Rn. 56, Staudinger/Thüsing, § 312 d BGB Rn. 36; vgl. auch AG Montabaur, NJW-RR 2009, 281).
  • AG Köln, 27.02.2012 - 142 C 431/11

    Anspruch eines Kunden gegen ein Online-Reisebüro auf Rückzahlung angesparter

    Im Falle einer teilbaren Dienstleistung ist demnach auch das Widerrufsrecht teilbar, was aus einer teleologischen Reduktion des § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB (a.F) folgt (LG Kiel, Urt. v. 25.03.2009 - 5 O 206/08 Rn 43 f. (zitiert nach juris); AG Mitte, MMR 2009, 280, 281; AG Montabaur, Urt. 15.01.2008 - 15 C 195/07 Rn. 25 f. (zitiert nach juris); AG Elmshorn NJW 2005, 2404; MüKo/ Wendehorst , BGB, 5. Aufl. 2007, § 312d Rn. 56; Staudinger/ Thüsing , BGB, Neubearb.
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